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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §43aRechtssatz
Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 153, wurde ausdrücklich das Gebot des "achtungsvollem Umgangs" und ein "Mobbingverbot" eingeführt, wobei es bei dem letztgenannten Tatbestand in der Regel nicht um Einzeläußerungen und Einzelhandlungen geht, sondern um ein prozesshaftes Geschehen, bei dem die Summe mehrfacher Einzeläußerungen und Einzelhandlungen einen Verstoß ergeben (VwGH 20.1.2021, Ra 2019/09/0137).Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2009, BGBl. römisch eins Nr. 153, wurde ausdrücklich das Gebot des "achtungsvollem Umgangs" und ein "Mobbingverbot" eingeführt, wobei es bei dem letztgenannten Tatbestand in der Regel nicht um Einzeläußerungen und Einzelhandlungen geht, sondern um ein prozesshaftes Geschehen, bei dem die Summe mehrfacher Einzeläußerungen und Einzelhandlungen einen Verstoß ergeben (VwGH 20.1.2021, Ra 2019/09/0137).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025090002.J03Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025