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19/05 MenschenrechteNorm
AuslBG §4Rechtssatz
Beim Verfahren betreffend die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung handelt es sich um ein "civil right" im Sinn der Rechtsprechung des EGMR, weshalb bei einer inhaltlichen Erledigung im Regelfall eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist, die nicht nur der Klärung des Sachverhalts sondern auch der Erörterung von Rechtsfragen dient (VwGH 3.6.2025, Ra 2025/09/0009 bis 0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090035.L10Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025