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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgRechtssatz
Eine richtlinienkonforme (unionsrechtskonforme) Interpretation ist nur dann möglich, wenn sich das unionsrechtlich gebotene Interpretationsergebnis bei Auslegung des nationalen Rechts nach den innerstaatlichen Auslegungsregeln erzielen lässt. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann aber nur für die jeweilige konkrete Regelung beantwortet werden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023130014.J02Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025