Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z2Beachte
Rechtssatz
In Bezug auf Personen, die im Rahmen eines Zusammenschlusses nicht begünstigtes Vermögen - nämlich Aktien - einbrachten, ist der im Rückwirkungszeitraum eingetretene Wertverlust der Aktien nicht im gemeinschaftlichen Gewinn der Mitunternehmerschaft zu berücksichtigen, sondern verbleibt der Wertverlust weiterhin in der persönlichen Sphäre der die Aktien einbringenden Personen (vgl. VwGH 20.1.2016, 2012/13/0013).In Bezug auf Personen, die im Rahmen eines Zusammenschlusses nicht begünstigtes Vermögen - nämlich Aktien - einbrachten, ist der im Rückwirkungszeitraum eingetretene Wertverlust der Aktien nicht im gemeinschaftlichen Gewinn der Mitunternehmerschaft zu berücksichtigen, sondern verbleibt der Wertverlust weiterhin in der persönlichen Sphäre der die Aktien einbringenden Personen vergleiche VwGH 20.1.2016, 2012/13/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150002.J07Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
04.05.2026