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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23Beachte
Rechtssatz
Voraussetzung für selbständige (betriebliche) Einkünfte ist das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses; dieses kommt in der Unternehmerinitiative und im Unternehmerrisiko zum Ausdruck. In gleicher Weise ist Voraussetzung für die Stellung als Mitunternehmer (auch als atypisch stiller Gesellschafter), dass bei der betreffenden Person Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150002.J01Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
04.05.2026