RS Vwgh 2025/10/7 Ro 2024/15/0002

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Veröffentlicht am 07.10.2025
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2024/15/0003 E 07.10.2025
Ro 2024/15/0004 E 07.10.2025

Rechtssatz

Voraussetzung für selbständige (betriebliche) Einkünfte ist das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses; dieses kommt in der Unternehmerinitiative und im Unternehmerrisiko zum Ausdruck. In gleicher Weise ist Voraussetzung für die Stellung als Mitunternehmer (auch als atypisch stiller Gesellschafter), dass bei der betreffenden Person Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko gegeben sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150002.J01

Im RIS seit

04.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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