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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1Stammrechtssatz
In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabenpflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen hat, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 16.4.1971, 1814/69 VwSlg 4215 F/1971).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022150010.J06Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025