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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/02/0077 B 27. Mai 2025 RS 1Stammrechtssatz
Wenn das VwG im Zuge der freien und nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung zu der Überzeugung gelangte, dass die Verwaltungsübertretung vom Beschuldigten begangen wurde, liegt keine Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" vor (VwGH 16.7.2020, Ra 2020/02/0006).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025040201.L01Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025