RS Vwgh 2025/10/17 Ra 2025/04/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/04/0202
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2025/04/0203 B 13.11.2025
Ra 2025/04/0204 B 13.11.2025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/02/0077 B 27. Mai 2025 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn das VwG im Zuge der freien und nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung zu der Überzeugung gelangte, dass die Verwaltungsübertretung vom Beschuldigten begangen wurde, liegt keine Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" vor (VwGH 16.7.2020, Ra 2020/02/0006).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025040201.L01

Im RIS seit

11.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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