RS Vwgh 2025/9/29 Ra 2022/04/0141

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Veröffentlicht am 29.09.2025
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97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0142

Rechtssatz

Gemäß § 80 Abs. 1 zweiter Satz BVergG 2018 dürfen Eignungsnachweise (wie etwa über die technische Leistungsfähigkeit) nur soweit festgelegt werden, wie es durch den Gegenstand des Auftrages sachlich gerechtfertigt ist. Die Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung müssen somit dem Auftragsgegenstand angemessen sein (VwGH 27.2.2019, Ra 2019/04/0019, Rn. 22). Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus den (bestandfesten) Ausschreibungsbedingungen.Gemäß Paragraph 80, Absatz eins, zweiter Satz BVergG 2018 dürfen Eignungsnachweise (wie etwa über die technische Leistungsfähigkeit) nur soweit festgelegt werden, wie es durch den Gegenstand des Auftrages sachlich gerechtfertigt ist. Die Mindestanforderungen hinsichtlich der Eignung müssen somit dem Auftragsgegenstand angemessen sein (VwGH 27.2.2019, Ra 2019/04/0019, Rn. 22). Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus den (bestandfesten) Ausschreibungsbedingungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040141.L01

Im RIS seit

04.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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