RS Vwgh 2025/9/29 Ra 2022/04/0138

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Veröffentlicht am 29.09.2025
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Vorgaben des § 137 BVergG 2018 sind nicht im Wege des § 20 Abs. 1 letzter Satz BVergG 2018 vollständig auf den Bereich der Vergabe besonderer Dienstleistungen zu übertragen.Die Vorgaben des Paragraph 137, BVergG 2018 sind nicht im Wege des Paragraph 20, Absatz eins, letzter Satz BVergG 2018 vollständig auf den Bereich der Vergabe besonderer Dienstleistungen zu übertragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040138.L03

Im RIS seit

04.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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