RS Vwgh 2025/9/29 Ra 2022/04/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2025
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97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/04/0141 E 29. September 2025 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag muss nicht von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden (vgl. VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0157, Rn. 29).Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag muss nicht von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden vergleiche VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0157, Rn. 29).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040138.L01

Im RIS seit

04.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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