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97 Öffentliches AuftragswesenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/04/0141 E 29. September 2025 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag muss nicht von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden (vgl. VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0157, Rn. 29).Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag muss nicht von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden vergleiche VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0157, Rn. 29).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040138.L01Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
06.11.2025