Index
L00157 LVerwaltungsgericht TirolNorm
AVG §32Rechtssatz
Bei der einjährigen Beschwerdefrist des § 12a Abs. 3 TLVwGG handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Frist. Angesichts dieses Ergebnisses haben die Fristenregelungen des AVG (5. Abschnitt des I. Teils) auf die einjährige Beschwerdefrist des § 12a Abs. 3 erster Satz TLVwGG Anwendung zu finden.Bei der einjährigen Beschwerdefrist des Paragraph 12 a, Absatz 3, TLVwGG handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Frist. Angesichts dieses Ergebnisses haben die Fristenregelungen des AVG (5. Abschnitt des römisch eins. Teils) auf die einjährige Beschwerdefrist des Paragraph 12 a, Absatz 3, erster Satz TLVwGG Anwendung zu finden.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040322.L10Im RIS seit
28.10.2025Zuletzt aktualisiert am
04.11.2025