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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §48 Abs1 idF 2022/I/122Rechtssatz
Unter "Straßenverkehrszeichen" im Sinne des § 48 StVO 1960 sind - wie sich aus dem beigefügten Klammerausdruck in § 48 Abs. 1 StVO 1960 ergibt - ausschließlich die in den folgenden §§ 50, 52 und 53 angeführten Verkehrszeichen zu verstehen (VfSlg. 8075/1977).Unter "Straßenverkehrszeichen" im Sinne des Paragraph 48, StVO 1960 sind - wie sich aus dem beigefügten Klammerausdruck in Paragraph 48, Absatz eins, StVO 1960 ergibt - ausschließlich die in den folgenden Paragraphen 50, 52 und 53 angeführten Verkehrszeichen zu verstehen (VfSlg. 8075/1977).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020147.L01Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
19.11.2025