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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufhebung und Zurückverweisung in einer baurechtlichen Angelegenheit - Weder die bloße Möglichkeit des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung noch allfällige Schwierigkeiten bei der Herstellung des der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes können für sich allein als unverhältnismäßiger Nachteil angesehen werden (vgl. VwGH 4.3.2016, Ra 2016/22/0013).Nichtstattgebung - Aufhebung und Zurückverweisung in einer baurechtlichen Angelegenheit - Weder die bloße Möglichkeit des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung noch allfällige Schwierigkeiten bei der Herstellung des der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes können für sich allein als unverhältnismäßiger Nachteil angesehen werden vergleiche VwGH 4.3.2016, Ra 2016/22/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060130.L02Im RIS seit
28.10.2025Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025