TE Bvwg Beschluss 2025/10/15 L503 2196463-4

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.10.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten