Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1346Rechtssatz
Die interne Patronatserklärung kommt direkt zwischen Patron und Protegé zustande. Wesensmerkmal der internen Patronatserklärung ist eine Ausstattungsverpflichtung des Patrons, die gegenüber dem Protegé, nicht aber gegenüber einem Dritten abgegeben wird. Eine im Konzern abgegebene harte Patronatserklärung bewirkt dabei einen direkten Leistungsanspruch der Tochtergesellschaft gegen die Muttergesellschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160038.L07Im RIS seit
21.10.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025