RS Vwgh 2025/9/9 Ra 2024/16/0038

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Veröffentlicht am 09.09.2025
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Die interne Patronatserklärung kommt direkt zwischen Patron und Protegé zustande. Wesensmerkmal der internen Patronatserklärung ist eine Ausstattungsverpflichtung des Patrons, die gegenüber dem Protegé, nicht aber gegenüber einem Dritten abgegeben wird. Eine im Konzern abgegebene harte Patronatserklärung bewirkt dabei einen direkten Leistungsanspruch der Tochtergesellschaft gegen die Muttergesellschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160038.L07

Im RIS seit

21.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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