RS Vwgh 2025/9/9 Ra 2024/16/0038

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Veröffentlicht am 09.09.2025
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Je nach Ausgestaltung begründet im Konzern die "harte" Patronatserklärung ein Einstehenmüssen der Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft, während eine "weiche" Patronatserklärung die Muttergesellschaft im Sinne einer Verwendungszusage zu sorgfältigem Bemühen verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160038.L06

Im RIS seit

21.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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