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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1346Rechtssatz
Je nach Ausgestaltung begründet im Konzern die "harte" Patronatserklärung ein Einstehenmüssen der Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft, während eine "weiche" Patronatserklärung die Muttergesellschaft im Sinne einer Verwendungszusage zu sorgfältigem Bemühen verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160038.L06Im RIS seit
21.10.2025Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025