RS Vwgh 2025/9/9 Ra 2024/16/0038

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Veröffentlicht am 09.09.2025
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Der Begriff der Patronatserklärung ist nur eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl von Erklärungen einer vom Schuldner verschiedenen Person, dem Patron, die einen ganz unterschiedlichen Inhalt haben können. Je nach ihrem Inhalt reichen sie von völlig unverbindlichen Erklärungen bis zum Garantievertrag (vgl. OGH 11.7.1985, 7 Ob 572/85= SZ 58/127).Der Begriff der Patronatserklärung ist nur eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl von Erklärungen einer vom Schuldner verschiedenen Person, dem Patron, die einen ganz unterschiedlichen Inhalt haben können. Je nach ihrem Inhalt reichen sie von völlig unverbindlichen Erklärungen bis zum Garantievertrag vergleiche OGH 11.7.1985, 7 Ob 572/85= SZ 58/127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160038.L03

Im RIS seit

21.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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