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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §42Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/05/0139 E 14. Mai 1991 RS 2Stammrechtssatz
Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach § 42 AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.Voraussetzung für den Eintritt der Präklusion nach Paragraph 42, AVG ist, daß die Planunterlagen ausreichen, dem Nachbarn jene Informationen zu vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verfahren braucht.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070239.L02Im RIS seit
07.10.2025Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025