RS Vwgh 2025/9/1 Ra 2024/12/0140

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Veröffentlicht am 01.09.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Umstand, dass eine Ladung "nicht behoben" wurde, kann auch auf eine (bloße) "Unwilligkeit" des Zeugen zu erscheinen, hindeuten, sodass er vorzuführen gewesen wäre (VwGH 10.4.2024, Ra 2022/12/0138, 137, 180, Ra 2023/12/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120140.L01

Im RIS seit

09.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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