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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 litaBeachte
Rechtssatz
§ 28 Abs. 1 Z 1 lit. a AuslBG stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf und es ist nicht eine Gesamtstrafe zu verhängen (VwGH 24.1.2022, Ra 2020/09/0077).Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf und es ist nicht eine Gesamtstrafe zu verhängen (VwGH 24.1.2022, Ra 2020/09/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090025.L07Im RIS seit
06.10.2025Zuletzt aktualisiert am
06.10.2025