RS Vwgh 2025/9/4 Ra 2025/09/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2025
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82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/09/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2023/09/0140 E 3. September 2024 RS 4 (hier nur der erste Satz ohne 'Für individualisierte Personen ausgestellte')

Stammrechtssatz

Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von § 55 ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von Paragraph 55, ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090015.L01

Im RIS seit

06.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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