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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §2 Abs3Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/09/0140 E 3. September 2024 RS 4 (hier nur der erste Satz ohne 'Für individualisierte Personen ausgestellte')Stammrechtssatz
Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von § 55 ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.Für individualisierte Personen ausgestellte "Gutachten zur Bescheinigung einer vorläufigen Impfunfähigkeit" sind von Paragraph 55, ÄrzteG 1998 umfasst. Der Umstand, dass diese mit einer Befristung versehen sind, vermag daran nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090015.L01Im RIS seit
06.10.2025Zuletzt aktualisiert am
06.10.2025