TE Bvwg Erkenntnis 2025/9/4 L521 2313897-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.09.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten