TE Bvwg Erkenntnis 2025/9/9 L503 2304388-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 09.09.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten