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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG 2014 §33 Abs1Rechtssatz
Im Falle der Behauptung des Wiedereinsetzungswerbers von einem ihn betreffenden Schriftstück oder einer Hinterlegungsanzeige keine Kenntnis erlangt zu haben, hat er in einem detaillierten sachverhaltsbezogenen Vorbringen darzulegen, was er üblicherweise unternimmt, um eine solche Unkenntnis zu vermeiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024210118.L03Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
30.09.2025