Index
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, AsylgerichtshofNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Privatzimmervermietung iSd Sbg RaumOGRechtssatz
Soweit die Beschwerde verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit der tragenden Rechtsvorschriften (§31b Sbg ROG 2009) behauptet wird, lässt ihr Vorbringen vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH die behauptete Rechtsverletzung, die Verletzung in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. §31b Sbg ROG 2009 dient nach der aus den Materialien ersichtlichen Absicht des Landesgesetzgebers nicht alleine wohnungsmarktpolitischen Zwecken, sondern auch der Vermeidung von Nutzungskonflikten und der Einhaltung bautechnischer Standards.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Raumordnung, Vermietung und VerpachtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E1799.2025Zuletzt aktualisiert am
24.09.2025