RS Vwgh 2025/8/21 Ra 2025/07/0237

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Veröffentlicht am 21.08.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2025/07/0236 B 02.09.2025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/05/0171 E 23. September 2002 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die in einem gerichtlichen Urteil vorgenommene Beurteilung einer Vorfrage für das Urteil entfaltet keine Bindungswirkung (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren, 7. Auflage (1999), Rz. 306, 309 und 311). Hier: Damit waren die Baubehörden ebenso wie die Vorstellungsbehörde nach § 38 AVG zur selbstständigen Beurteilung der (im baupolizeilichen Auftragsverfahren gleichfalls zu prüfenden) Vorfrage angehalten.Die in einem gerichtlichen Urteil vorgenommene Beurteilung einer Vorfrage für das Urteil entfaltet keine Bindungswirkung (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren, 7. Auflage (1999), Rz. 306, 309 und 311). Hier: Damit waren die Baubehörden ebenso wie die Vorstellungsbehörde nach Paragraph 38, AVG zur selbstständigen Beurteilung der (im baupolizeilichen Auftragsverfahren gleichfalls zu prüfenden) Vorfrage angehalten.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070237.L01

Im RIS seit

16.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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