Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §38Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/05/0171 E 23. September 2002 RS 3 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Die in einem gerichtlichen Urteil vorgenommene Beurteilung einer Vorfrage für das Urteil entfaltet keine Bindungswirkung (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren, 7. Auflage (1999), Rz. 306, 309 und 311). Hier: Damit waren die Baubehörden ebenso wie die Vorstellungsbehörde nach § 38 AVG zur selbstständigen Beurteilung der (im baupolizeilichen Auftragsverfahren gleichfalls zu prüfenden) Vorfrage angehalten.Die in einem gerichtlichen Urteil vorgenommene Beurteilung einer Vorfrage für das Urteil entfaltet keine Bindungswirkung (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahren, 7. Auflage (1999), Rz. 306, 309 und 311). Hier: Damit waren die Baubehörden ebenso wie die Vorstellungsbehörde nach Paragraph 38, AVG zur selbstständigen Beurteilung der (im baupolizeilichen Auftragsverfahren gleichfalls zu prüfenden) Vorfrage angehalten.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070237.L01Im RIS seit
16.09.2025Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025