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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §38 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/07/0039 E 26. April 2001 RS 1 (hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
Die Auffassung, bei Gewässern, deren Hochwasserabflussgrenzen nicht ins Wasserbuch eingetragen seien, existiere gar kein solches Gebiet, ist unzutreffend. Die Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete im Wasserbuch (§ 38 Abs 3 WRG) hat bloß deklaratorischen Charakter.Die Auffassung, bei Gewässern, deren Hochwasserabflussgrenzen nicht ins Wasserbuch eingetragen seien, existiere gar kein solches Gebiet, ist unzutreffend. Die Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete im Wasserbuch (Paragraph 38, Absatz 3, WRG) hat bloß deklaratorischen Charakter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024070151.L05Im RIS seit
22.09.2025Zuletzt aktualisiert am
22.09.2025