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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Status einer Asylberechtigten an eine Staatsangehörige von Somalia; mangelnde Auseinandersetzung mit dem Fluchtvorbringen und den Länderberichten zur Situation alleinstehender Frauen im Hinblick auf drohende (weitere) geschlechtsspezifische GewaltRechtssatz
Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Beschwerde an das BVwG unter Bezugnahme auf die stRspr des VfGH vorgebracht, dass "eine bereits vorgenommene Genitalverstümmelung aufgrund der Einschätzung von UNHCR auch asylrelevant sein kann, insbesondere wegen der Gefahr einer Vornahme weiterer Genitalverstümmelungen (anderer Form), etwa anlässlich einer Eheschließung oder Geburt eines Kindes. Dies könnte insbesondere der BF, die eine längere uneheliche Beziehung geführt und sich allein im westlichen Ausland aufgehalten hat, drohen."
Das BVwG stellt im angefochtenen Erkenntnis fest, dass der Beschwerdeführerin in Somalia "keine weitere Genitalverstümmelung" droht. Wie das BVwG zu der Aussage kommen kann, dass die Beschwerdeführerin zu keinem Zeitpunkt Befürchtungen in Bezug auf eine (neuerliche) zukünftige Genitalverstümmelung geltend gemacht habe, ist nicht nachvollziehbar. Auch unterlässt es das BVwG darzulegen, aus welchen Aussagen in Länderberichten sich ergäbe, dass für die Beschwerdeführerin keine "Gefahr einer weiteren Genitalverstümmelung" für den Fall ihrer Rückkehr nach Somalia bestehe. Die vom BVwG in seinen Feststellungen abgedruckten Passagen aus den Länderberichten enthalten zu dieser Frage keine spezifischen Ausführungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Ermittlungsverfahren, EntscheidungsbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E544.2025Zuletzt aktualisiert am
16.09.2025