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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Status eines Asylberechtigten an einen Staatsangehörigen von Afghanistan mangels schriftlicher Ausfertigung der mündlich verkündeten EntscheidungRechtssatz
Im vorliegenden Fall ist bis dato keine schriftliche Ausfertigung des am 31.07.2023 mündlich verkündeten Erkenntnisses erfolgt. Im Hinblick auf diese lange Zeitspanne wurde dem Beschwerdeführer dadurch ein effektiver Rechtsschutz verwehrt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Verhandlung mündliche, Entscheidungsverkündung, Verwaltungsgerichtsverfahren, Rechtsschutz, RechtsstaatsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E4438.2024Zuletzt aktualisiert am
16.09.2025