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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander mangels Anwesenheit eines - ordnungsgemäß geladenen - Rechtsberaters (der BBU GmbH) bei der mündlichen Beschwerdeverhandlung im Verfahren über einen Antrag auf internationalen Schutz betreffend eine Staatsangehörige der TürkeiRechtssatz
Die erkennende Richterin hat die mündliche Verhandlung in Abwesenheit sowohl der Beschwerdeführerin als auch ihrer Rechtsvertretung durchführt und damit die Vertagungsbitte ebenso wie die Krankmeldung der Beschwerdeführerin völlig ignoriert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Verhandlung mündliche, Ladung, Vertreter, Rechtsschutz, RechtsstaatsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E2770.2024Zuletzt aktualisiert am
15.09.2025