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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/12/0235 E 4. Juli 2000 RS 3Stammrechtssatz
Der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige
Vergleich mit den als Richtverwendung genannten in Frage kommenden
Arbeitsplätzen setzt voraus, dass diese Arbeitsplätze hinsichtlich
der im § 137 Abs 3 BDG 1979 genannten Kriterien untersucht undder im Paragraph 137, Absatz 3, BDG 1979 genannten Kriterien untersucht und
sodann in das Funktionszulagenschema eingeordnet werden (Hinweis E
14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120132.L01Im RIS seit
09.09.2025Zuletzt aktualisiert am
15.09.2025