Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Ein Vorbringen, soweit es aus einer Aneinanderreihung von Rechtssätzen des VwGH besteht, ohne dass ein konkreter Fallbezug hergestellt wird, entspricht nicht den hg. Anforderungen an die Zulässigkeitsbegründung (vgl. idS etwa VwGH 26.6.2024, Ra 2024/17/0042 bis 0046, Pkt. 6.2, mwN).Ein Vorbringen, soweit es aus einer Aneinanderreihung von Rechtssätzen des VwGH besteht, ohne dass ein konkreter Fallbezug hergestellt wird, entspricht nicht den hg. Anforderungen an die Zulässigkeitsbegründung vergleiche idS etwa VwGH 26.6.2024, Ra 2024/17/0042 bis 0046, Pkt. 6.2, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025040163.L02Im RIS seit
02.09.2025Zuletzt aktualisiert am
25.03.2026