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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs3Beachte
Rechtssatz
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel an sich ungeeignet ist, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern und damit zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen (vgl. VwGH 1.6.2023, Ra 2020/17/0009, mwN).Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel an sich ungeeignet ist, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern und damit zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen vergleiche VwGH 1.6.2023, Ra 2020/17/0009, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023150028.J03Im RIS seit
02.09.2025Zuletzt aktualisiert am
02.09.2025