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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Aberkennung des Status eines Asylberechtigten hinsichtlich eines Staatsangehörigen von AfghanistanRechtssatz
Die Beschwerde behauptet die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander. Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall aber nur die Folge einer – allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes. Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Frage, ob sich das BVwG mit den Voraussetzungen des herangezogenen Aberkennungstatbestandes hinreichend auseinandergesetzt hat (VwGH 10.12.2021, Ra 2021/18/0274), nicht anzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, VfGH / Ablehnung, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E244.2025Zuletzt aktualisiert am
29.08.2025