TE Lvwg Erkenntnis 2025/7/6 E 003/12/2024.047/020

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 06.07.2025
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten