TE Lvwg Beschluss 2023/6/6 KLVwG-664/4/2023

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 06.06.2023
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten