TE Lvwg Erkenntnis 2024/1/3 KLVwG-602/9/2023

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.01.2024
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten