RS Vwgh 2025/7/14 Ro 2022/17/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2025
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §55
BFA-VG 2014 §9
MRK Art8
VwRallg

Rechtssatz

In Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG 2005 ist nicht nur eine vergangenheitsbezogene, sondern in erster Linie eine zukunftsorientierte Betrachtung anzustellen (VwGH 5.3.2021, Ra 2020/21/0465).In Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach Paragraph 55, AsylG 2005 ist nicht nur eine vergangenheitsbezogene, sondern in erster Linie eine zukunftsorientierte Betrachtung anzustellen (VwGH 5.3.2021, Ra 2020/21/0465).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022170001.J03

Im RIS seit

12.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten