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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §15b Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2016/12/0024 E 13. September 2017 RS 3 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Die Anzahl der Schwerarbeitsmonate betrifft eine Tatsachen- und nicht (bloß) eine Rechtsfrage, weswegen es dazu konkreter Feststellungen hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse bedarf und kommt es nicht bloß auf den nach den Organisationsnormen (Arbeitsplatzbeschreibung) gesollten Zustand an. Es bedarf daher zunächst konkreter Feststellungen, welche Tätigkeiten der Beamte in welchem Ausmaß erbrachte. Es war daher die Durchführung einer mündlichen Verhandlung geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120017.L01Im RIS seit
12.08.2025Zuletzt aktualisiert am
12.08.2025