RS Vwgh 2025/7/22 Ra 2024/02/0211

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Veröffentlicht am 22.07.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Strafbarkeit als Bestimmungstäter im Sinne von § 7 VStG kommt nur bei Vorsatz in Betracht.Eine Strafbarkeit als Bestimmungstäter im Sinne von Paragraph 7, VStG kommt nur bei Vorsatz in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020211.L02

Im RIS seit

12.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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