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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Aus dem Umstand, dass die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft im Konzessions(wieder)erteilungsverfahren angehört wurde und ihr der gegenüber den mitbeteiligten Parteien erlassene Konzessions(wieder)erteilungsbescheid [entsprechend der Verpflichtung des § 19 Abs. 1 KflG] zugestellt wurde, lässt sich keine Parteistellung der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft in diesem Konzessions(wieder)erteilungsverfahren ableiten (vgl. VwGH 8.4.2019, Ra 2018/03/0086, mit Hinweis u.a. auf VwGH 30.6.2015, 2013/03/0041).Aus dem Umstand, dass die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft im Konzessions(wieder)erteilungsverfahren angehört wurde und ihr der gegenüber den mitbeteiligten Parteien erlassene Konzessions(wieder)erteilungsbescheid [entsprechend der Verpflichtung des Paragraph 19, Absatz eins, KflG] zugestellt wurde, lässt sich keine Parteistellung der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft in diesem Konzessions(wieder)erteilungsverfahren ableiten vergleiche VwGH 8.4.2019, Ra 2018/03/0086, mit Hinweis u.a. auf VwGH 30.6.2015, 2013/03/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024030012.J06Im RIS seit
04.08.2025Zuletzt aktualisiert am
04.08.2025