RS Vwgh 2025/6/25 Ro 2024/03/0012

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Veröffentlicht am 25.06.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft im Konzessions(wieder)erteilungsverfahren angehört wurde und ihr der gegenüber den mitbeteiligten Parteien erlassene Konzessions(wieder)erteilungsbescheid [entsprechend der Verpflichtung des § 19 Abs. 1 KflG] zugestellt wurde, lässt sich keine Parteistellung der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft in diesem Konzessions(wieder)erteilungsverfahren ableiten (vgl. VwGH 8.4.2019, Ra 2018/03/0086, mit Hinweis u.a. auf VwGH 30.6.2015, 2013/03/0041).Aus dem Umstand, dass die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft im Konzessions(wieder)erteilungsverfahren angehört wurde und ihr der gegenüber den mitbeteiligten Parteien erlassene Konzessions(wieder)erteilungsbescheid [entsprechend der Verpflichtung des Paragraph 19, Absatz eins, KflG] zugestellt wurde, lässt sich keine Parteistellung der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft in diesem Konzessions(wieder)erteilungsverfahren ableiten vergleiche VwGH 8.4.2019, Ra 2018/03/0086, mit Hinweis u.a. auf VwGH 30.6.2015, 2013/03/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024030012.J06

Im RIS seit

04.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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