RS Vwgh 2025/7/1 Ro 2024/12/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.2025
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §109 Abs3 idF 2010/I/101
  1. ArbVG § 109 heute
  2. ArbVG § 109 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010
  3. ArbVG § 109 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 502/1993

Rechtssatz

Bei der Beurteilung gemäß § 109 Abs. 3 ArbVG, ob die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt, ist eine gesamthafte Betrachtung sämtlicher durch die Betriebsänderung eintretender Nachteile vorzunehmen. Dies könnte etwa zu dem Ergebnis führen, dass auch bei Gehaltseinbußen von weniger als 10 %, wenn weitere (geldwerte) Nachteile hingenommen werden müssen, insgesamt ein Nachteil besteht, der einer über 10 %igen Gehaltseinbuße gleichzuhalten ist. Erst im Anschluss daran ist zu prüfen, ob diese Nachteile durch allfällige Vorteile ausgeglichen werden, um beurteilen zu können, ob im Ergebnis ein wesentlicher Nachteil vorliegt.Bei der Beurteilung gemäß Paragraph 109, Absatz 3, ArbVG, ob die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt, ist eine gesamthafte Betrachtung sämtlicher durch die Betriebsänderung eintretender Nachteile vorzunehmen. Dies könnte etwa zu dem Ergebnis führen, dass auch bei Gehaltseinbußen von weniger als 10 %, wenn weitere (geldwerte) Nachteile hingenommen werden müssen, insgesamt ein Nachteil besteht, der einer über 10 %igen Gehaltseinbuße gleichzuhalten ist. Erst im Anschluss daran ist zu prüfen, ob diese Nachteile durch allfällige Vorteile ausgeglichen werden, um beurteilen zu können, ob im Ergebnis ein wesentlicher Nachteil vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024120002.J01

Im RIS seit

04.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten