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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §278 Abs1 idF 1999/I/127Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/12/0298 E 13. April 1994 VwSlg 14028 A/1994 RS 2Stammrechtssatz
Zu den maßgebenden Faktoren für das Vorliegen einer
Dienststelle zählt neben dem Umstand der in einer einheitlichen
Organisation und in relativer Selbständigkeit zu besorgenden
Aufgaben auch die räumliche Entfernung bzw örtliche Situierung
einer solchen Organisationseinheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120083.L01Im RIS seit
04.08.2025Zuletzt aktualisiert am
04.08.2025