RS Vwgh 2025/7/7 Ra 2023/12/0088

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Veröffentlicht am 07.07.2025
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10
  1. BDG 1979 § 10 heute
  2. BDG 1979 § 10 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022
  3. BDG 1979 § 10 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2006
  4. BDG 1979 § 10 gültig von 01.01.1984 bis 23.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 659/1983

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/12/0031 E 22. Februar 1995 RS 6 (hier ohne Klammerausdruck am Schluss)

Stammrechtssatz

Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt

den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu

prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu

übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen

Beamten im allgemeinen in Anbetracht der Verwendung, für die er

aufgenommen wurde, gestellt werden müssen. Es sind daher alle

sich nicht voll bewährenden Amtsträger noch vor Erlangung einer

unkündbaren Stellung von der Beamtenlaufbahn, für die sie sich

nicht eignen, auszuschließen (Hinweis E 29.11.1982,

81/12/0041). Aus diesem Zweck des provisorischen

Dienstverhältnisses ist auch abzuleiten, daß die Beurteilung

der persönlichen Eignung - ähnlich wie die Beurteilung des

Arbeitserfolges (Hinweis E 20.5.1992, 87/12/0076, 0082 - sich

nicht bloß auf einen eingeschränkten Zeitraum, sondern auf den

gesamten Beurteilungszeitraum, das heißt aber auf die Dauer des

provisorischen Dienstverhältnisses insgesamt, bezieht (hier

waren Krankenstände hohen Ausmaßes mit steigender Tendenz iVm waren Krankenstände hohen Ausmaßes mit steigender Tendenz in Verbindung mit

weiteren damit verbundenen Begleiterscheinungen, die zur

Ermahnung wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzungen

führten, geeignet, die persönliche Eignung des Beamten vor dem

Hintergrund der Anforderungen, die sich aus der Verwendung als

Zollwachebeamter ergeben, zu verneinen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120088.L03

Im RIS seit

04.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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