Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z2Rechtssatz
Dass die Rsp. des VwGH zu § 14 BDG 1979 auch für eine Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses nach § 10 Abs. 4 Z 2 BDG 1979 maßgeblich und die Ursache bzw ein Verschulden für die krankheitsbedingten Abwesenheiten vom Dienst auch im Kündigungsverfahren zu beachten wären, wurde nicht ausgesprochen.Dass die Rsp. des VwGH zu Paragraph 14, BDG 1979 auch für eine Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses nach Paragraph 10, Absatz 4, Ziffer 2, BDG 1979 maßgeblich und die Ursache bzw ein Verschulden für die krankheitsbedingten Abwesenheiten vom Dienst auch im Kündigungsverfahren zu beachten wären, wurde nicht ausgesprochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120088.L02Im RIS seit
04.08.2025Zuletzt aktualisiert am
04.08.2025