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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §436 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, unter welchen satzungsmäßigen Voraussetzungen seitens der Wiener Gebietskrankenkasse eine Beschwerde beim VwGH erhoben werden kann (Hinweis B 27.6.1968, 1778/67 und E 19.9.1968, 1534/67).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1970000280.X00Im RIS seit
31.07.2025Zuletzt aktualisiert am
31.07.2025