RS Vwgh 2025/6/30 Ra 2025/20/0093

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Veröffentlicht am 30.06.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1
VwGVG 2014 §27
VwRallg

Rechtssatz

Richtet sich die Beschwerde ausschließlich gegen rechtlich trennbare Spruchpunkte darf das VwG den angefochtenen Bescheid im Fall der Rechtswidrigkeit von Spruchpunkten auch nur in diesem Umfang aufheben (vgl. VwGH 14.10.2024, Ra 2024/20/0231, mwN).Richtet sich die Beschwerde ausschließlich gegen rechtlich trennbare Spruchpunkte darf das VwG den angefochtenen Bescheid im Fall der Rechtswidrigkeit von Spruchpunkten auch nur in diesem Umfang aufheben vergleiche VwGH 14.10.2024, Ra 2024/20/0231, mwN).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200093.L03

Im RIS seit

31.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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