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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §13 Abs2Rechtssatz
Dass der Ausspruch über den nach § 13 Abs. 2 AsylG 2005 eingetretenen Verlust des Aufenthaltsrechts rechtlich davon abhängen würde, dass dem Asylwerber (später) der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wird, ergibt sich nicht aus dem Gesetz.Dass der Ausspruch über den nach Paragraph 13, Absatz 2, AsylG 2005 eingetretenen Verlust des Aufenthaltsrechts rechtlich davon abhängen würde, dass dem Asylwerber (später) der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wird, ergibt sich nicht aus dem Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200077.L07Im RIS seit
31.07.2025Zuletzt aktualisiert am
05.08.2025