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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0250 E 24. Februar 2004 VwSlg 7908 F/2004 RS 4Stammrechtssatz
Wenn ein Steuerpflichtiger im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen übernimmt, so gelangen auch die Verbindlichkeiten, die der Finanzierung dieses Vermögensgegenstandes gedient haben, in das Privatvermögen. Gleiches gilt hinsichtlich der vom Steuerpflichtigen im Zuge einer Betriebsveräußerung zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter (Hinweis E 30. September 1999, 99/15/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024130016.J05Im RIS seit
31.07.2025Zuletzt aktualisiert am
07.01.2026