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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/15/0106 E 30. September 1999 RS 4Stammrechtssatz
Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen
aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal.
Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen
ausgeschiedene Gebäude, so sind die auf die
Finanzierungsverbindlichkeit entfallenden Zinsen Werbungskosten im
Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024130016.J04Im RIS seit
31.07.2025Zuletzt aktualisiert am
07.01.2026